Allgemeine Geschäftsbedingungen

EC Eisenbahn Campus GmbH

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Schulungsstandorte der EC Eisenbahn Campus GmbH sowie für sämtliche Weiterbildungsverträge und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen der EC Eisenbahn Campus GmbH und dem Teilnehmer (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt).
  2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich durch die Geschäftsführung der EC Eisenbahn Campus GmbH zugestimmt.
  3. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform sowie der ausdrücklichen Zustimmung der Geschäftsführung der EC Eisenbahn Campus GmbH.
  4. Mitarbeiter oder sonstige Beauftragte der EC Eisenbahn Campus GmbH sind nicht befugt, von diesen AGB abweichende Vereinbarungen zu treffen oder rechtsverbindliche Erklärungen außerhalb ihrer Bevollmächtigung abzugeben. Dies bleibt ausschließlich der Geschäftsführung vorbehalten.
  5. Die EC Eisenbahn Campus GmbH behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Vertragsverhältnisse unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer nach billigem Ermessen zu ändern.
  6. Für Teilnehmer, deren Weiterbildung über einen Bildungsgutschein, einen Kostenträger oder sonstige Fördermittel finanziert wird, gelten ergänzend bzw. vorrangig die gesondert vereinbarten Bedingungen des jeweiligen Kostenträgers oder Förderprogramms.
§ 2 Anmeldung, Abschluss des Weiterbildungsvertrages
  1. Die Anmeldung zu Weiterbildungen hat schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen und wird in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
  2. Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Weiterbildungsvertrages ab. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung oder Unterzeichnung durch die EC Eisenbahn Campus GmbH zustande.
  3. Eine Anmeldung begründet keinen Anspruch auf Abschluss eines Weiterbildungsvertrages oder auf Durchführung einer bestimmten Weiterbildung.
  4. Teilnehmer, deren Weiterbildung über einen Bildungsgutschein oder sonstigen Kostenträger finanziert wird, unterliegen ergänzend den gesondert vereinbarten Bedingungen des jeweiligen Förder- oder Kostenträgers.
  5. Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Die Widerrufsbelehrung erfolgt gesondert.
§ 3 Maßnahmekosten
  1. Die Maßnahmekosten ergeben sich aus der aktuellen Preisliste zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Sonderangebote gelten nur für den Zeitraum der jeweiligen Aktion.
  2. Die Maßnahmekosten sind 14 Tage nach Vertragsabschluss fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Bei modularen Weiterbildungen können gesonderte Zahlungsmodalitäten vereinbart werden.
  3. In den Maßnahmekosten sind Lehrgangsunterlagen enthalten. Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten sind nicht Bestandteil der Maßnahmekosten.
  4. Eine gegebenenfalls erforderliche Eignungsfeststellung als Zugangsvoraussetzung für bestimmte Weiterbildungen ist nicht in den Maßnahmekosten enthalten und vom Teilnehmer selbst zu tragen.
  5. Ausgefallene Unterrichtseinheiten, die die EC Eisenbahn Campus GmbH nicht zu vertreten hat, entbinden nicht von der Zahlungspflicht. Die betroffenen Unterrichtseinheiten werden nachgeholt.
§ 4 Zahlungsverzug
  1. Gerät der Teilnehmer mit einer Zahlung in Verzug, ist die EC Eisenbahn Campus GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
  2. Darüber hinaus ist die EC Eisenbahn Campus GmbH berechtigt, für jede Mahnung eine angemessene Mahnkostenpauschale zu erheben, soweit der Teilnehmer nicht nachweist, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Im Falle des Zahlungsverzuges können außerdem Inkasso-, Rechtsanwalts- und sonstige zur Rechtsverfolgung erforderliche Kosten geltend gemacht werden.
  4. Bei fortdauerndem Zahlungsverzug ist die EC Eisenbahn Campus GmbH berechtigt, den Teilnehmer bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen vorübergehend von der Teilnahme an der Weiterbildung auszuschließen, sofern hierdurch der Vertragszweck nicht gefährdet wird.
  5. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 5 Rücktritt vom Weiterbildungsvertrag, Kündigung
  1. Der Teilnehmer kann bis sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich oder in Textform zu erfolgen.
  2. Erfolgt der Rücktritt später als sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildung oder erscheint der Teilnehmer nicht zum Lehrgangsbeginn, ist die EC Eisenbahn Campus GmbH berechtigt, eine pauschale Stornogebühr in Höhe von 25 % der vereinbarten Maßnahmekosten zu verlangen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Nach Beginn der Weiterbildung ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
    • schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung,
    • nachhaltiger Störung des Unterrichtsbetriebes,
    • Zahlungsverzug trotz Mahnung,
    • unentschuldigtem Fehlen über einen längeren Zeitraum.
  5. Die EC Eisenbahn Campus GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
    1. die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,
    2. die Weiterbildung aus Gründen, die die EC Eisenbahn Campus GmbH nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden kann oder
    3. behördliche oder gesetzliche Vorgaben der Durchführung entgegenstehen.
  6. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden im Falle eines Rücktritts nach Absatz 5 anteilig oder vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  7. Für Teilnehmer mit Bildungsgutschein oder sonstiger Förderung gelten hinsichtlich Rücktritt, Kündigung und Kostentragung vorrangig die jeweils gesondert vereinbarten Bedingungen des Kostenträgers.
§ 6 Durchführung der Weiterbildung, Zeugnisse
  1. Die Weiterbildung findet an den von der EC Eisenbahn Campus GmbH bekannt gegebenen Orten und Zeiten statt. Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt.
  2. Die EC Eisenbahn Campus GmbH behält sich vor, Ort und Zeit der Veranstaltungen zu ändern oder Termine abzusagen. Ersatztermine werden angeboten.
  3. Inhaltliche Änderungen zur Verbesserung der Weiterbildung bleiben vorbehalten.
  4. Ein Anspruch auf bestimmte Dozenten besteht nicht. Ein Dozentenwechsel berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung der Gebühren.
  5. Mit Vertragsabschluss erkennt der Teilnehmer die Hausordnung der EC Eisenbahn Campus GmbH an.
§ 7 Haftung
  1. Die EC Eisenbahn Campus GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
  2. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
  3. Für Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände haftet die EC Eisenbahn Campus GmbH nicht, es sei denn, der Verlust wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 8 Datenschutz
  1. Die EC Eisenbahn Campus GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmers ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Maßnahme unter Beachtung der DSGVO und des BDSG.
  2. Der Teilnehmer hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten gemäß Art. 15 bis 18 DSGVO.
  3. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sowie gemäß den Regelungen der Datenschutzerklärung.
§ 9 Schweigepflicht
  1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, über sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihm im Zusammenhang mit der Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
§ 10 Urheberrechte / Copyright
  1. Sämtliche Lehr- und Unterrichtsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Der Teilnehmer erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für persönliche Zwecke.
  2. Die Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe der Lehr- und Unterrichtsmaterialien bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der EC Eisenbahn Campus GmbH.
§ 11 Anwendbares Recht / Gerichtsstand und Erfüllungsort
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.
§ 12 Klimaschutz
  1. Sämtliche mit der Ausbildungsleistung mittelbar verbundenen Klimaschutzeffekte – insbesondere die durch die ausgebildeten Fachkräfte im Schienenverkehr ermöglichten vermiedenen Treibhausgasemissionen im Vergleich zu einer Referenzbeförderung auf der Straße – stehen ausschließlich der DIVO Group GmbH bzw. dem von ihr benannten Unternehmen zu.
  2. Der Auftraggeber (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Selbstzahler oder Förderträger) ist berechtigt, die von der DIVO Group GmbH bereitgestellten Emissionsdaten zur Klimawirkung der Ausbildung ausschließlich für eigene nicht-kommerzielle Berichterstattungen, insbesondere Nachhaltigkeits- oder ESG-Reportings, zu verwenden.
  3. Eine eigenständige Zertifizierung, Registrierung, Vermarktung oder sonstige Nutzung dieser Klimaschutzeffekte als Klimaschutzprojekt, Gutschrift oder Emissionszertifikat durch den Auftraggeber oder sonstige Dritte ist ausgeschlossen, sofern die DIVO Group GmbH hierzu nicht zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  4. Diese Regelung gilt für sämtliche Bildungsträger der DIVO Group, insbesondere für die dispo-Tf Education GmbH, A.V.G. Bildung GmbH, EC Eisenbahn Campus GmbH, Bahn Einsteiger GmbH, Eisenbahnfachschule Rhein-Ruhr GmbH sowie die dispoTf Academy GmbH.
§ 13 Schlussbestimmungen
  1. Alle Vereinbarungen zwischen der EC Eisenbahn Campus GmbH und dem Teilnehmer sind im Weiterbildungsvertrag sowie in diesen AGB niedergelegt.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Hamburg, den 23.02.2026

– Geschäftsleitung –

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