1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten an allen Schulungsstandorten der EC Eisenbahn Campus GmbH sowie für alle Weiterbildungsverträge und Rechtsgeschäfte zwischen der EC Eisenbahn Campus GmbH und dem Teilnehmer (nachfolgend auch: Kunden).
2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur durch Individualvereinbarungen geändert werden. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung.
3. Mitarbeiter oder Beauftragte der EC Eisenbahn Campus GmbH sind nicht befugt oder bevollmächtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, rechtsverbindliche Erklärungen oder Handlungen vorzunehmen bzw. abzugeben oder entgegenzunehmen. Dies ist ausschließlich der Geschäftsführung der EC Eisenbahn Campus GmbH vorbehalten.
4. Die EC Eisenbahn Campus GmbH behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Teilnehmers nach billigem Ermessen zu ändern.
1. Die Anmeldungen zu den Weiterbildungen erfolgen schriftlich und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Die EC Eisenbahn Campus GmbH bestätigt den Eingang der Anmeldung durch eine Eingangsbestätigung. Der Abschluss des Weiterbildungsvertrages kommt mit Unterzeichnung des Vertrages durch die EC Eisenbahn Campus GmbH zustande.
2. Eine Anmeldung des Teilnehmers begründet keinen Anspruch auf den Abschluss eines Weiterbildungsvertrages.
3. Soweit dem Teilnehmer ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird er vom Träger gesondert darüber belehrt. Die Einräumung eines vertraglichen Widerrufsrechts ist damit nicht verbunden.
1. Die Lehrgangsgebühren (nachfolgend auch: Teilnahmegebühren oder Preise) für die Weiterbildung der EC Eisenbahn Campus GmbH ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Für den Fall von Sonderangeboten gilt der angebotene Preis auf die Sonderaktion befristet.
2. Die Lehrgangsgebühren sind in voller Höhe 14 Tage nach Abschluss des Weiterbildungsvertrages fällig, wenn nicht im Weiterbildungsvertrag etwas anderes vereinbart ist. Bei mehrteiligen Weiterbildungen (Modulen) kann eine andere Fälligkeit gesondert vereinbart werden.
3. Mit den Lehrgangsgebühren werden die Lehrgangsunterlagen abgegolten. Nicht enthalten sind Reise-, Fahrt-, Aufenthalts-, Übernachtungs-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten.
4. Eine etwaig erforderliche Eignungsfeststellung als Zugangsvoraussetzung für bestimmte Weiterbildungen ist nicht in den Lehrgangsgebühren enthalten. Diese Kosten müssen vom Teilnehmer selbst getragen werden.
6. Ein Ausfall von Weiterbildungsunterrichtseinheiten, den die EC Eisenbahn Campus GmbH nicht zu vertreten hat, entbindet grundsätzlich nicht von der Zahlung der Lehrgangsgebühren. Die ausgefallenen Weiterbildungsunterrichtseinheiten sind vom Träger anzubieten und vom Teilnehmer nachzuholen.
1. Der Zahlungsverzug tritt sofort nach Ablauf der vereinbarten Fälligkeit ohne Mahnung ein.
2. Bei Eintreten des Zahlungsverzuges ist die EC Eisenbahn Campus GmbH berechtigt, gegenüber dem Teilnehmer bzw. dem Kostenträger Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
1. Vor Beginn der Weiterbildung besteht ein Recht zum Rücktritt vom Weiterbildungsvertrag für den Teilnehmer und / oder für die EC Eisenbahn Campus GmbH nur in den vereinbarten Fällen oder dann, wenn sich dieses Recht aus gesetzlichen, zwingenden Bestimmungen ergibt.
a) Ein Recht zum Rücktritt für die EC Eisenbahn Campus GmbH besteht u. a. dann,
– wenn die Mindestteilnehmerzahl für einen Weiterbildungskurs nicht erreicht wird und die EC Eisenbahn Campus GmbH aus diesem Grunde den gesamten Weiterbildungskurs gegenüber allen Teilnehmern absagt oder
– wenn die Durchführung eines Weiterbildungskurses aus einem Grund, den die EC Eisenbahn Campus GmbH nicht zu vertreten hat, nicht möglich ist und die EC Eisenbahn Campus GmbH aus diesem Grunde den gesamten Weiterbildungskurs gegenüber allen Teilnehmern absagt.
b) Die schon geleisteten bzw. anteilig gezahlten Teilnahmegebühren werden im Falle eines Rücktritts in voller Höhe von der EC Eisenbahn Campus GmbH zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bzw. des Kostenträgers, insbesondere Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
2. Nach Beginn der Weiterbildung besteht ein Recht zur Kündigung des Weiterbildungsvertrags für den Teilnehmer und / oder die EC Eisenbahn Campus GmbH nur in den vereinbarten Fällen oder dann, wenn sich dieses Recht aus gesetzlichen, zwingenden Bestimmungen ergibt.
3. Ein Rücktritt oder Kündigung des Teilnehmers / Kostenträger muss schriftlich in Textform (§ 126a BGB) erfolgen. Ein Rücktritt ist bis spätestens 5 Werktage vor Beginn der Maßnahme kostenfrei. Bei einer Abmeldung nach der Frist bzw. bei Nichterscheinen des Kunden / Teilnehmers sind für die Lehrgangs- / Modulkosten 2 Monatsraten zur Zahlung fällig. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist der Posteingang bei der EC Eisenbahn Campus GmbH.
1. Die Durchführung der Weiterbildung (Lehrgänge, Seminare, Unterrichtsveranstaltungen) erfolgt an dem Ort / in den Unterrichtsräumen und zu den Zeiten, die die EC Eisenbahn Campus GmbH rechtzeitig mit angemessener Ankündigungsfrist bekannt gibt.
2. Die EC Eisenbahn Campus GmbH ist berechtigt, Ort und Zeit der Lehrgänge, Seminare und Unterrichtsveranstaltungen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Teilnehmers zu ändern oder Termine ganz abzusagen. Mit der Absage werden jedoch Ersatztermine angeboten.
3. Für die Weiterbildung behält sich die EC Eisenbahn Campus GmbH innovative Änderungen und Verbesserungen vor. Die EC Eisenbahn Campus GmbH vergrößert oder erweitert ihre Leistungen ständig, um ein bestmögliches Angebot bereitstellen zu können. Im Rahmen der vereinbarten Weiterbildung steht in sachlicher Hinsicht die Durchführung der einzelnen Lehrgänge, Seminare und Unterrichtsveranstaltungen in alleiniger Verantwortung der EC Eisenbahn Campus GmbH und der von ihr beauftragten Mitarbeiter und Dozenten.
4. Ein Anspruch auf die Durchführung von Lehrgängen, Seminaren und Unterrichtsveranstaltungen durch bestimmte Mitarbeiter und Dozenten besteht nicht. Der Wechsel angekündigter Mitarbeiter oder Dozenten berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Kündigung des Vertrages oder zur Minderung der Lehrgangsgebühren.
5. Mit Abschluss des Weiterbildungsvertrages erkennt der Teilnehmer die Hausordnung der EC Eisenbahn Campus GmbH und das Recht zur Ausübung des Hausrechts während der Durchführung der Weiterbildung an. Der Teilnehmer wird zu Beginn seiner Weiterbildung in einer Einführungsveranstaltung über Verhalten, Ablauf und die Hausordnung eingewiesen und belehrt.
6. Minderungsrechte, Schadenersatzansprüche etc. wegen Änderungen gemäß den vorherigen Bestimmungen bestehen nicht. Gleiches gilt bei Absage einzelner Termine, wenn für den abgesagten Termin ein Ersatztermin angeboten wird.
1. Die EC Eisenbahn Campus GmbH haftet im Rahmen der von ihr durchgeführten Weiterbildung für Schadenersatzansprüche des Teilnehmers aus vertraglichen Pflichtverletzungen, der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung aufgrund der Verletzung von Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (sog. Kardinalpflichten).
2. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und nach sonstigen gesetzlichen zwingenden Bestimmungen bleiben ebenfalls unberührt.
3. Die EC Eisenbahn Campus GmbH haftet nicht für Diebstahl oder Verlust mitgebrachter Gegenstände, es sei denn, dass die EC Eisenbahn Campus GmbH den Diebstahl oder Verlust zu vertreten.
Die EC Eisenbahn Campus GmbH beachtet die geltenden datenschutzrechtlichen Richtlinien der DSGVO und BDSG.
1. Die Vertragspartner werden alle Informationen über den anderen Vertragspartner streng vertraulich behandeln. Informationen über den Teilnehmer sind ausschließlich für den internen Gebrauch bestimmt und werden nur in dem Maße erfasst, wie sie für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Aus- und Weiterbildung erforderlich sind. Gesetzliche Auskunftspflichten der Ver-tragspartner bleiben davon unberührt.
2. Abs. 2 gilt auch bezüglich der Daten sämtlicher Mitarbeiter- und Dozenten der EC Eisenbahn Campus GmbH. Im Übrigen werden die erforderlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes beachtet. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Der Zweck der Datenerhebung dient ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Maßnahme.
4. Weiterbildung. Dazu gehört auch die Übermittlung der Daten an Dritte zum Zwecke der Tauglichkeitsuntersuchung und dem zuständigen Kostenträger.
5. Verweis auf Art. 15 DSGVO (Anlage 4)
a. Auskunftsrecht der betroffenen Person. – Der Teilnehmer hat das Recht, vom Träger eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob er betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so hat der Teilnehmer das Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und die Informationen gem. Artikel 15 DSGVO.
6. Verweis auf Art. 16 DSGVO
a. Das Recht auf Berechtigung beziehungsweise der Anspruch auf Berechtigung bezieht sich auf die Korrektur falscher Daten. Gem. Art. 16 DSGVO kann jede Person von demjenigen, der personenbezogene Daten von ihr verarbeitet (der Verantwortliche) verlangen, dass er unverzüglich ihrer Person betreffende Daten berechtigt.
7. Verweis auf Art. 17 DSGVO (Anlage 4)
a. Recht auf Löschung – der Teilnehmer hat das Recht, von dem Träger zu verlangen, dass er betreffende personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Träger ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der Gründe gem. Art. 17 zutrifft.
8. Verweis auf Art. 18 Recht auf Einschränkung (Sperrung der Daten)
Unter bestimmten Voraussetzungen kann verlangt werden, dass die Daten nicht weiter verarbeitet werden. Die Daten werden also nicht gelöscht, aber der Datenverarbeiter muss die Daten sperren und kann die erst einmal nicht wie gewohnt weiter nutzen.
Die EC Eisenbahn Campus GmbH verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Teilnehmers ausschließlich im Rahmen der Weiterbildungsveranstaltung, es sei denn, dass der Teilnehmer einer weitergehenden Nutzung (z. B. für die Zusendung von Newslettern oder Informationen über Weiterbildungsveranstaltungen der EC Eisenbahn Campus GmbH) ausdrücklich zugestimmt hat.
1. Das Marken- und Urheberrecht an sämtlichen Lehr- sowie Unterrichtsmaterialien steht ausschließlich der EC Eisenbahn Campus GmbH zu. Mit Ausnahme für den persönlichen Gebrauch erwirbt der Teilnehmer keinerlei Nutzungsrechte an den ihm übergebenen Lehr- sowie Unterrichtsmaterialien.
2. Sämtliche Lehr- und Unterrichtsmaterialien dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der EC Eisenbahn Campus GmbH vervielfältigt und weitergegeben werden.
1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CSIG) Anwendung.
2. Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit dem Teilnehmer wird, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg vereinbart. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg auch dann, wenn der Teilnehmer in der Bundesrepublik keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Schließlich ist Hamburg auch ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit dem Teilnehmer, wenn der Teilnehmer nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
1. Alle Vereinbarungen, die zwischen der EC Eisenbahn Campus GmbH und dem Teilnehmer aus oder im Zusammenhang mit dem Weiterbildungsvertrag getroffen sind, sind ausschließlich im Weiterbildungsvertrag sowie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergelegt.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der weiteren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt.